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GEBÜHREN

Erstberatung

 

Die anwaltliche Erstberatung kostet 190,00 EUR netto zuzüglich der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 19 % = 36,10 EUR, insgesamt 226,10 € brutto.

 

Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

 

Zur Höhe können an dieser Stelle keine Angaben gemacht werden. Die Komplexität und der Bearbeitungsaufwand unterscheiden sich von Fall zu Fall extrem. Sobald Klarheit besteht, werden Honorarvorschläge unterbreitet. In Betracht kommen Stundenhonorarvereinbarungen, Pauschalhonorarvereinbarungen, Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei die Abrechnung der Gebühren grundsätzlich nach dem Gegenstandswert erfolgt. Der Gegenstandswert lässt sich endgültig nicht vor Ablauf der jeweiligen Angelegenheit oder des jeweiligen Rechtsstreits ermitteln, sodass der vor oder bei Auftragserteilung benannte Wert nur vorläufig ist.

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